AGBs

  1. Geltungsbereich
    Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, auch wenn vom Käufer andere Bedingungen vorgeschrieben werden, es sei denn, dass diese von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  2. Preisstellung
    Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschlieĂźlich Verpackung und Versicherung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verpackung und Versandspesen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
  3. Zahlungsziel
    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, falls nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.
  4. Zahlungsverzug
    Gerät der Besteller bei einer Rechnung über das eingeräumte Zahlungsziel hinaus in Verzug, so sind ab Verfalldatum tagesübliche Verzugszinsen zu vergüten. Auch sind alle anderen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig und wir sind berechtigt, von allen weiteren, noch nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten.
  5. Schecks und Wechsel
    Bei hereingegebenen Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfüllt, wenn diese eingelöst sind. Wechsel gelten nicht als Barzahlung, sie werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und zwar erfüllungshalber. Wechselsteuer, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung.
  6. Lieferpflicht
    Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eine Lieferpflicht besteht nur für bestätigte Aufträge. Die Lieferzeit wird von uns annähernd angegeben und versteht sich für den Zeitpunkt der Auslieferung ab Werk. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Auslieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel und andere Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder wesentlich erschweren z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Feuer und dergleichen, befreien uns für deren Dauer und Umfang von unserer Lieferpflicht und berechtigen uns zum Rücktritt.
    Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Vertragsabschluß Auskunft erhalten, welche die Gewährleistung eines Kredites in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe bedenklich erscheinen lässt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Lieferverzögerungen
    Eine Lieferverzögerung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Wird eine vereinbarte Lieferfrist überschritten so kann der Besteller erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist, die mindestens 20 Arbeitstage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Abrufaufträge
    Abrufaufträge müssen innerhalb eines Jahres zur Lieferung eingestellt werden. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir berechtigt, die Ware unaufgefordert zurückzusenden und die Berechnung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen unsererseits werden dadurch nicht berührt.
  9. WarenrĂĽcknahme
    Eine Rücknahme von gelieferter Ware kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn bei der Bestellung ausdrücklich und schriftlich ein Rückgaberecht vereinbart wurde.
  10. Beanstandungen
    Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung leisten wir dafĂĽr entweder kostenlosen Ersatz oder eine Gutschrift. Sonstige AnsprĂĽche, insbesondere SchadensersatzansprĂĽche aller Art, sind ausgeschlossen.
  11. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung, bei Hereingabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen, sind nur mit unserer Zustimmung zulässig. Im Falle des Verkaufs der Ware gelten die gegen den weiteren Erwerber entstehenden Forderungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers als an uns abgetreten und zwar in Höhe unserer Forderungen.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Ried im Innkreis/Österreich. Auch für ausländische Besteller gelten die Entscheidungen der österreichischen Gerichte am Ort des Lieferanten.
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